Flächenhohlboden in Trockenbauweise
Die Mineralstoffplatten mit Nut und Feder [2] werden schwimmend auf höhenjustierbaren Stahlstützen [1] verlegt.
Der Flächenhohlboden in Trockenbauweise bietet damit gegenüber dem Hohlboden in Naßbauweise viele Vorteile:
- keine Trocknungszeit, dadurch mindestens 4 Wochen kürzere Bauzeit
- keine zusätzl. Feuchtigkeit durch Trockenbaustoff
- durch geringe Plattenstärke ca. 30 mm mehr Installationshöhe
- niedrige Einbauhöhen ab 50 mm möglich
- geringes Eigengewicht von nur 50 kg/m2
- sofort verlegereif für alle Bodenbeläge
- keine Silostellflächen erforderlich
- wirtschaftlich auch für kleine Flächen
- Einbau einer Fußbodenheizung

Anwendungen
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Schulungs- und Forschungsräume
- Kundenhallen und Ausstellungsräume
- Lagerräume
Einsatzmöglichkeiten
Einlagiger Flächenhohlboden
- Formate: 600 x 600 mm / 600 x 1200 mm
- Elementdicken: 25/28/32 mm
- Einbauhöhen 50 - 1500 mm ab 500 mm mit zusätzlichen Rasterstäben
Zweilagiger Flächenhohlboden
Für spezielle Anwendungen kommt der 2-lagige Flächenhohlboden FHBplus zum Einsatz.
Hierfür werden zur Aufdoppelung auf die erste Lage lasterhöhende Platten (LEP) in der Elementdicke 18 mm vollflächig verklebt.
Fußbodenheizung in Verbindung mit FHBplus Klima
Für die Verlegung der Heizschlangen werden Rillen in die 18 mm dicken LEP-Platten des zweilagigen FHB Bodens im patentierten Spezialverfahren vor Ort gefräst.
Material
Knauf Integral GIFAfloor FHB Bodenelemente aus faserverstärktem Mineralstoff sind oberflächengrundiert. Die Platten lassen sich mit auf der Baustelle üblichen Werkzeugen sägen, fräsen, bohren und schleifen. Ausschnitte werden vor Ort auf der Baustelle hergestellt.
Statik
Die EN 13213 Hohlböden legt die Prüfverfahren und Klassifikation von Hohlböden fest. Als maßgebliche Belastbarkeit gilt ausschließlich die Punktbelastbarkeit.
Unter Berücksichtigung eines 2-fachen Sicherheitsfaktors beträgt die Nutzlast die Hälfte der ermittelten Bruchlast. Hieraus ergeben sich für die unterschiedlichen Plattenstärken nachstehende Werte:
Typ | Plattendicke (mm) | Nutzlast (N) | Bruchlast (N) | Last- kl. |
---|---|---|---|---|
GIFAfloor FHB-25 | 25 | 3.000 | >6.000 | 2 |
GIFAfloor FHB-28 | 28 | 4.000 | >8.000 | 3 |
GIFAfloor FHB-32 | 32 | 5.000 | >10.000 | 5 |
Bei Ausführung als zweilagiges System FHBplus:
Typ | Plattendicke (mm) | Nutzlast (N) | Bruchlast (N) | Last- kl. |
---|---|---|---|---|
GIFAfloor FHB-28+13 | 28+13 | 5.000 | >10.000 | 5 |
GIFAfloor FHB-32+13 | 32+13 | 6.000 | >12.000 | 6 |
GIFAfloor FHB-32+18 | 32+18 | 9.000 | >18.000 | 6 |
Bodenbeläge
Der GIFAfloor Flächenhohlboden ist sofort nach Abschluß der Montage verlegereif für alle Beläge.
- Dehn-, Bewegungs- und Anschlussfugen des GIFAfloor Bodens sind immer im Bodenbelag zu übernehmen.
- Stuhlrollenfestigkeit ist ohne Zusatzmaßnahmen gegeben.
- Grundierung mit Knauf Estrichgrund F431 oder Grundierung des verwendeten Klebersystems.
- Teppichböden können überwiegend ohne Spachtelung verlegt werden.
- Elastische Beläge (PVC, Linoleum, etc.) sind mit geeigneter Spachtelung zu verlegen.
- Keramische Fliesen und Natursteinbeläge sind mit flexiblen Klebesystemen vorzugsweise auf zweilagigen FHB-Systemen zu verlegen. Zur Begrenzung von zulässigen Durchbiegungen sind erforderliche Zusatzmaßnahmen, wie Zusatzstützen in den Rasterfeldmitten einzuplanen.
- In häuslichen Bädern sind geeignete Abdichtungen auszuführen.
- Parkett ist schwimmend zu verlegen. Die Parkettdicke darf max. 2/3 der FHB-Dicke betragen.
- Epoxydharzbeschichtungen müssen elastifiziert und je nach Hersteller wasserdampfdurchlässig sein.
Brandschutz
Die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz ergeben sich aus der Baugenehmigung und der DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen.
Bei den Baustoffen ergeben sich Forderungen nach dem Brandverhalten, wie z.B.:
B1 schwer entflammbar | - Holzwerkstoffplatten |
A1/A2 Nicht brennbar | - Mineralstoffplatten |
Bei den Bauteilen ergeben sich Forderungen nach der Feuerwiderstandsklasse, wie z.B.:
F-30 Feuerhemmend |
F-60 Feuerhemmend |
F-90 Feuerbeständig |
Für Flure und andere Rettungswege wird häufig die Forderung F-30 gestellt. Diese Forderung wird sowohl von einem Hohlraumboden, als auch von einem Doppelboden erfüllt.
Für alle GIFAfloor Flächenhohlböden gilt:
Baustoffklasse A1 nach EN 13501
Baustoffklasse A2 nach DIN 4102
Feuerwiderstandsklasse F30 nach DIN 4103
Feuerwiderstandsklasse F60 nach DIN 4103 in Abhängigkeit von der Konstruktionshöhe und der verwendeten Stahlstütze.
Schallschutz
An Fußböden in Verwaltungsgebäuden werden sehr hohe Anforderungen an den Schallschutz gestellt, die in der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau festgelegt sind. Der Systemboden erfüllt die Anforderungen durch sein hohes Eigengewicht und durch die Rasterung der Platten in idealer Weise.
Der Trittschallschutz wird bei allen Systemen im wesentlichen durch den gewählten Oberbelag beeinflußt. In Räumen mit sehr hohen Schallschutzanforderungen kommen überwiegend textile Bodenbeläge zum Einsatz.
nach EN ISO 140 | GIFAfloor FHB 28 | GIFAfloor FHB 32 |
---|---|---|
horizontal | ||
Norm-Flankenpegel- differenz D n,f,w,P | 39 dB (ohne Belag) | 46 dB (ohne Belag) |
45 dB (mit Belag) | 49 dB (mit Belag) | |
52 dB (mit Trennfuge) | 55 dB (mit Trennfuge) | |
Norm-Flankentrittschall- pegel L n,f,w,P | 94 dB (ohne Belag) | 79 dB (ohne Belag) |
52 dB (mit Belag) | 49 dB (mit Belag) | |
60 dB (mit Trennfuge) | 61 dB (Mit Trennfuge) | |
vertikal | ||
Trittschallminderung delta L w,P | 12 dB (ohne Belag) | 16 dB (ohne Belag) |
25 dB (mit Belag) | 29 dB (mit Belag) (mit Dämm- plättchen) |